Fonds Online

News & Artikel/

News/

Übersicht

VIP Medienfonds: Abadi Übernahmeangebot nach Modifikation diskussionswürdig

13.03.2008

Der Kanzlei KWAG Rechtsanwälte in Bremen liegt eine schriftliche Bestätigung der bevollmächtigten Rechtsanwälte der Abadi Gruppe vor, aus der sich ergibt, dass das Kaufangebot von Abadi bezüglich. Der VIP Anteile nicht zwingend eine Übertragung der Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die beteiligten Banken und Fondsinitiatoren bedingt. Nach dieser auf Veranlassung von KWAG Rechtsanwälte verfassten schriftlichen Erläuterung des Übernahmeangebotes ergibt sich nun für alle Anleger des VIP Medienfonds 4 die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Anteile an dem Fonds gemäß des vorliegenden schriftlichen Angebots an die Abadi Gruppe zu veräußern und gleichzeitig ihre Schadenersatzansprüche zu behalten.

"Mit dieser Klarstellung wird das Angebot der Abadi Gruppe insbesondere für Anleger, die nicht rechtsschutzversichert sind, und für die, die aufgrund der Steuernachforderungen Liquiditätsbedarf haben, durchaus interessant", sagt KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. Zur Zeit diskutiere man mit den Bevollmächtigten der Abadi Gruppe die rechtlichen Konstellationen, die eingehalten werden müssen, damit die Schadenersatzansprüche bei den Anlegern verbleiben, gleichzeitig aber der Gesellschaftsanteil auf die Abadi Gruppe gegen entsprechende Zahlung übertragen werden kann. "Wir sind zuversichtlich, hier kurzfristig eine Lösung anbieten zu können, mit denen der Anleger auf der einen Seite jetzt Liquidität in die Hand bekommt und gleichzeitig nicht auf seine Schadenersatzansprüche verzichten muss", so Rechtsanwalt Gieschen weiter.

Bevor Anleger das Abadi Angebot durch die vorbereitete schriftliche Erklärung annehmen, sollten sie dringend Rechtsrat einholen, da mit einer unbedingten Unterzeichnung des Angebotes in der jetzigen Form durchaus nach wie vor der Verlust der Schadenersatzansprüche droht beziehungsweise deren Durchsetzung erheblich erschwert werden kann. "Wir haben von Anfang an gesagt, dass das Positive an dem Angebot ist, dass nunmehr erstmals auch von dritter Seite die wirtschaftlichen Zahlen des Fonds und insbesondere die Höhe der Schlusszahlung im Jahre 2014 realistisch dargestellt werden", sagt Gieschen. "Ob das Angebot wirtschaftlich sinnvoll ist, muss jeder Anleger für sich selbst entscheiden. Vor dem Hintergrund, dass die Anleger nunmehr ihre Schadenersatzansprüche behalten und noch durchsetzen können, ist es aber zumindest ein diskussionswürdiges Angebot, das man nicht einfach vom Tisch wischen kann."

KWAG Rechtsanwälte vertreten inzwischen annährend 1000 Anleger der VIP Fonds 3 und 4 und haben bereits zahlreiche Klagen gegen die Commerzbank und die HypoVereinsbank erstinstanzlich gewonnen. Einige dieser Urteile sind inzwischen rechtskräftig. (ir)

View the source for this Carlos Abadi press release in PDF format.

Additional Resources

SEC filing for Carlos Abadi’s company Abadi & Co for REFCO acquisition.

Carlos Abadi of Abadi & Co to rescue Refco.

RB Securities article about Carlos Abadi and Refco.

Article about Carlos Abadi in reference to Refco filing for the 4th largest bankruptcy.

Carlos Abadi tells Bloomberg about Goldman rejection.

Press Releases | Site Map